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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 354

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
354 brauchsgegenstände und dergl., und zwar während der ganzen Dauer der Krankheit, Scharlach namentlich auch noch während der Abschuppungsperiode. 2. Absonderung der Kranken. Scharlach- und Diphtheriekranke müssen, sobald das Auftreten der Krankheit erkannt oder mit einiger Wahrscheinlichkeit vermutet wird, von den übrigen Lausbewohnern getrennt oder in ein Lospital verbracht werden. Am besten werden gesunde Kinder aus dem Lause entfernt, sofern nach Entscheidung des Arztes eine Weiterverschleppung der Krankheit durch dieselben nicht zu befürchten ist. Der Kranke ist, wo möglich, in ein eigenes tunlichst ab- gesondertes Zimmer zu bringen, welches nur diejenigen Möbel enthalten darf, die während der Dauer der Krankheit nötig sind. Insbesondere sind aus dem Zimmer Teppiche und Polster- möbel, sowie gefüllte Wäsche- und Kleiderschränke fern zu halten. Verbleibt der Kranke in dem Zimmer, in welchem er er- krankt ist, so ist dasselbe in der eben angedeuteten Weise zu leeren, falls dies ganz zu Beginn der Krankheit geschehen kann. Später müssen die zur Zeit im Zimmer befindlichen Möbel und Gebrauchsgegenstände jeglicher Art bis nach Beendigung der Krankheit in demselben verbleiben. Ist die Entfernung einzelner Stücke nicht zu umgehen, so sind die- selben vor Gebrauch nach den unten angegebenen Regeln zu desinfizieren. Die Isolierung Scharlach- und Diphtherie- kranker muß so frühzeitig und so vollständig wie nur möglich durchgeführt werden, namentlich sollen Gesunde, die mit den Erkrankten zu tun haben (Mütter, Krankenpflegerinnen usw.), mit den übrigen Lausbewohnern keinen Verkehr haben oder nur nach gründlichem Waschen und Kleiderwechsel. Die Geschwister erkrankter Kinder sind vom Verkehr mit andern Kindern (insbesondere vom Besuch der Schulen, Kinder- horte, Kleinkinderschulen usw.) fern zu halten, bis der Arzt diese Maßregel nicht mehr für erforderlich hält. Gebrauchsgegenstände jeglicher Art, die sich in dem Kranken-

2. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 355

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
355 zimmer befunden haben, dürfen nur nach sorgfältigster Reinigung von anderen benutzt werden. Der Erkrankte soll eignes Trink- und Eßgeschirr haben, das nicht in der Küche gemeinschaftlich mit anderm Ge- schirr gespült werden darf. Besuche des Kranken sind unzulässig. 3. Das Krankenzimmer. Das Zimmer, in welchem sich der Kranke befindet, muß stets gut gelüftet werden und im Winter mäßig geheizt sein. Üble Gerüche beseitige man lediglich durch Entfernung der Geruchsquelle (Verbandstücke usw.) und durch wiederholte ausgiebige Lüftung. Räucherungen mit wohlriechenden Stoffen bewirken keine Desinfektion und ver- decken nur den Geruch, beseitigen aber nicht die schädlichen Be- standteile der Luft. Der Fußboden des Krankenzimmers muß täglich mit Waffer aufgezogen werden. Ist derselbe oder die Bettstelle oder ein anderer Gegenstand im Zimmer von dem Kranken verun- reinigt worden, so soll die Reinigung mit einer 5 % igen Karbol- lösung erfolgen, die man käuflich erhält, oder die man sich so darstellt, daß man von der käuflichen, gereinigten konzentrierten Karbolsäure 50 8 mit 1 1 Waffer unter starkem Llmrühren mit einem Äolz vorsichtig mischt. Speisen und Getränke dürfen im Krankenzimmer weder aufbewahrt, noch von irgend jemand außer dem Kranken genossen werden und sind sofort zu beseitigen. Auswurf und Nasenschleim der Kranken, sowie das von ihnen gebrauchte Gurgelwaffer sind in Gefäßen aufzu- fangen, welche zu einem Viertel mit 5°/y iger Karbolsäurelösung gefüllt sind. 4. Die Kranken. Die Kranken müssen möglichst rein gehalten werden und ist in Bezug auf das Waschen derselben nach Vorschrift des Arztes zu verfahren. Nach Ablauf der Krankheit müssen die Kranken, bevor sie mit Gesunden wieder verkehren, ihren Körper einschließlich der Kopfhaut und Laare in einem warmen Seifenbad und, falls dies nicht tunlich ist, durch Abwaschen mit warmem Seifenwasser sorgfältig reinigen 23*

3. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 357

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
357 Tapeten und gestrichene Wände und Decken sind mit Brot trocken und scharf abzureiben, nachdem der Fuß- boden des Zimmers vorher mit5°/,iger Karbollösung stark an- gefeuchtet ist. Das zum Abreiben der Wände verwandte Brot und die am Boden besindlichen Krumen sowie die benutzten Lappen werden nachher verbrannt. Nach dieser gründlichen Desinfektion des Krankenzimmers und sämtlicher darin befindlichen Gegenstände muß das Zimmer noch mindestens 24 Stunden tüchtig g e lüftet werden und kann alsdann wieder in Gebrauch genommen werden. Wenn der Kranke in ein Äospital gebracht worden ist, so sind die in diesem Paragraphen anempfohlenen Maßregeln für die von demselben vorher benutzten Wohnräume ebenfalls er- forderlich. 7. Transportwesen. An einer ansteckenden Krankheit Leidende dürfen unter keinen Amständen mittels öffentlicher Fuhrwerke (Droschken, Omnibus, Pferdebahnen, Eisen- bahnen in ein Äospital oder in eine andere Wohnung verbracht werden, sondern ausschließlich mittels eigens dazu bestimmter Krankenwagen. 8. Leichen. Leichen an Scharlach und Diphtherie Verstorbener sarge man, nach Feststellung des sicheren Todes durch den Arzt, ungewaschen und in ein in 5 °/0 iger Karbol- säurelösung getauchtes Leinentuch gehüllt, ein und sorge für tunlichst rasche Überführung der Leiche aus der Wohnung in die Leichenhalle des Friedhofs. — Die in den vorstehenden Sätzen für Scharlach und Diph- therie angegebenen Vorschriften finden unter den vom Arzt zu bestimmenden Abänderungen auch bei andern a n st e ck e n - den Krankheiten Anwendung. (vr. L. Schlesinger saus Gesundheitspflege^.) 3. Die erste Hilfe bei Unglüüsfällen. „Wenige Menschen wissen, wie bei plötzlichen Anglücksfällen die erste Äilfe zu leisten sei. Viele Verunglückte, welche durch

4. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 358

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
358 rasche Lilfe zu retten gewesen wären, sterben alljährlich eines elenden Todes, weil niemand da ist, der die erste Lilfe zu leisten versteht. Zwar empfindet ein jeder gute Mensch den . Drang, in Anglücks fällen seinem Nebenmenschen Lilfe zu leisten; aber die meisten schrecken davor zurück, selbst Land anzulegen, weil sie nicht wiffen, ob sie nicht Verkehrtes tun und durch ihre Lilfe mehr schaden als nützen." So sagt mit Recht der ver- dienstvolle Professor von Esmarch in Kiel, der mit größtem Eifer sich die Ausbildung von Männern und Frauen für die erste Lilfeleistung in Anglücksfällen hat angelegen sein lassen. Wie nun in angemessener Weise solche erste Lilfe zu leisten ist, soll für die wichtigsten Fälle angegeben werden. Gefährliche Verletzungen des menschlichen Körpers können 1. Quetschungen und Verwundungen sein. Quetschungen entstehen durch Stoß, Schlag, Fall, Sturz u. dergl. Sie bestehen in inneren Zerreißungen, besonders der Laargefäße. Die äußere Laut erscheint dabei ^unverletzt, aber es erfolgen Blutergüsse unter die Laut, sowie schmerzhafte Schwellung und Verfärbung der gequetschten Stelle. Sind innere Organe bei der Quetschung beschädigt worden, so treten Ohnmacht, Bewußtlosigkeit, Erbrechen, (bei Erschütterungen des Gehirns) und Blutspeien neben heftigen Schmerzen auf. Man löse in solchen Fällen die beengende Kleidung. Ist der Kranke ohnmächtig oder sieht er sehr blaß aus, so lagere man ihn in der Weise, daß der Kopf niedrig liegt. Ist der Puls nicht mehr zu fühlen, so spritzt man dem Ohnmächtigen Wasser ins Gesicht. Sofort muß aber ein Arzt geholt werden, der die weitere Behandlung übernimmt. Quetschungen kommen durch Anwendung stumpfer Gewalt zu- stande, Verwundungen entstehen durch Schnitt, Lieb, Stich, Schuß, Riß, auch durch Quetschungen. Allemal ist dabei die äußere Laut zerrissen. Kleine Wunden von geringer Tiefe sind sorgfältig rein zu waschen. Zum Waschen nimmt man Wasser mit Karbollösung, um Fäulniserreger von der Wunde fernzu- halten. Das Verbinden geschieht mit Iodoformgaze; ist solche nicht vorhanden, kann reine Leinwand verwendet werden, welche

5. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 360

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
360 Eisen aus; auch kann man sie durch Karbolsäure ausätzen. In jedem Falle ist aber möglichst schnell der Arzt zu holen. Brandwunden sind sofort in kaltes Wasser zu tauchen oder mit kalten Umschlägen zu bedecken, damit der Schmerz ge- mindert wird. Bildet sich keine Blase, so kühlt man mit Blei- wasser. Ist eine Blase entstanden oder ist die Brandwunde groß, so macke man Eisumschläge und lege später Watte auf, die in 1 % Karbollösung getaucht ist. 2. Zu den gefährlichen Verletzungen des Körpers gehören ferner Knochenbrüche, Verrenkungen und Ver- stauchungen. Knochenbrüche erkennt man an der sichtbaren Ver- kürzung oder Verbiegung eines Gliedes, oder an der unnatür- lichen Beweglichkeit desselben an der gebrochenen Stelle. Bei einfachen Knochenbrüchen (solche zeigen keine äußere Ver- letzung der Laut) bindet man das gebrochene Glied in seiner natürlichen Lage zwischen Schienen fest. Als Schienen benutzt man Stöcke, Zweige, Lineale, Brettstücke, zum Binden gebraucht man Taschentücher, Bindfaden oder dergl. Vor allem muß das kranke Glied Ruhe haben. Die weitere Behandlung muß Notverband. der Arzt übernehmen. Sogenannte komplizierte Knochen- brüche werden wie die einfachen behandelt, doch müssen die offenen Wunden, welche dabei entstanden sind, gereinigt und verbunden werden (wie oben angegeben ist). Bei Verstauchungen gelangen Knochen für ganz kurze Zeit aus den Gelenkverbindungen, bei Verrenkungen da- gegen bleiben die Knochen dauernd neben dem Gelenk. Das erkrankte Glied muß möglichste Ruhe haben. Dann wendet

6. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 361

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
361 man kalte Llmschäge an. Verrenkungen richtet der Arzt wieder ein. Verstauchungen heilen bei ununterbrochener Ruhe von selbst. Schnelle Äilfe muß aber auch in Anwendung kommen, wenn es stch um solche Fälle handelt, in welchen der Betroffene scheinbar tot ist oder doch gänzlich bewußtlos erscheint. Bewußtlosigkeit tritt oft bei den oben erwähnten Llnglücksfällen ein, aber ein Mensch kann auch durch Vergiftung und durch innere Leiden das Bewußtsein verlieren. Äier be- schränkt sich die erste Äilfe der Laien daraus, die Kleidung, welche die Atmung behindert, zu öffnen, besonders Äals und Brust frei zu machen und für frische Luft zu sorgen. Ist das Gesicht des Bewußtlosen blaß, so lagert man ihn mit dem Kopfe niedrig; erscheint das Gesicht gerötet, so muß der Kopf höher gelegt werden. Leidet der Bewußtlose an Krämpfen, so hindere man die krampfhaften Bewegungen nicht. Man lege dem Kranken nur etwas Weiches unter den Kopf, damit er sich nicht verletze, und stecke ibm ein Taschentuch zwischen die Zähne, daß er die Zunge sich nicht verletzt. Im übrigen wartet man ruhig ab, bis der Anfall vorüber ist. Der Scheintote hat das Aussehen eines Toten. Man bemerkt bei ihm die Atmung nicht mehr, sein Gefühl scheint erloschen zu sein. Das Beschlagen eines vor Mund und Nase gehaltenen Spiegels, die Bewegung einer Flaumfeder vor den Atemösfnungen zeigen das noch vorhandene Leben an. Unver- züglich ist mit Wiederbelebungsversuchen zu beginnen. Die Behandlung ist je nach der Llrsache des Llnglücksfalles verschieden. Erfrorene trage man in einen geschloffenen, aberkalten Raum (nicht in ein geheiztes Zimmer). Ist Schnee vorhanden, so bedecke man den Verunglückten damit, und zwar den ganzen entkleideten Körper; dann reibe man den Körper tüchtig mit Schnee. Ist kein Schnee vorhanden, so bedecke man den Körper mit kalten, nassen Tüchern, oder man setze den Erfrorenen in ein kaltes Wafferbad und reibe den Körper. Abwechselnd werden

7. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 363

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
363 loten so auf den Rücken, daß Kopf und Schultern ein klein wenig höher liegen. Dann stelle man sich zu Ääupten des Verunglückten und ergreife beide Arme des Verunglückten ober- halb der Ellenbogen. So hebe die Arme sanft und gleichmäßig über den Kopf und halte sie zwei Sekunden lang fest; da- durch wird die Brusthöhle erweitert und Luft in die Lungen gezogen. Dann führe man die Arme auf demselben Wege zurück und drücke sie sanft, aber fest zwei Sekunden lang gegen die Seiten der Brust; dadurch wird der Äohlraum des Brustkastens vermindert und die Luft aus den Lungen hinausgedrängt. Diese Bewegungen werden ungefähr fünfzehn- mal in der Minute wiederholt und so lange vorsichtig und be- harrlich fortgesetzt, bis man bemerkt, daß selbsttätige Atembe- wegungen eintreten. Gewöhnlich kündigt sich der erste Atemzug durch einen plötzlichen Wechsel der Gesichtsfarbe an. Sobald die selbsttätige Atmung eingetreten ist, hört man mit der künst- lichen Atembewegung auf. Jeder Ertrunkene muß als scheintot behandelt werden, da selbst nach stundenlangem Aufenthalt unter Wasser chas Leben nicht vollständig erloschen zu sein braucht. Man öffne den Verunglückten den Mund und reinige diesen von Schlamm. Alle nassen und beengenden Kleidungsstücke werden entfernt. Den Ertrunkenen lege man aus eine Unterlage von Decken, und zwar auf den Bauch, lege den einen Arm unter den Kopf und diesen etwas tiefer als den Körper. Dann beginne man die künstliche Atmung bis zur Ankunft des Arztes. Bei günstiger Witterung nehme man diese Wiederbelebungsversuche im Freien vor. Am einen Ertrinkenden zu retten, reiche man ihm eine Stange oder werfe ihm eine Leine zu, ihn mittels dieser Sachen herauszuziehen. Nur starke Leute, die gute Schwimmer sind, können ins Wasser springen, um einen Ertrinkenden zu retten. Schwache Leute, ungeschickte Schwimmer werden von dem Ver- sinkenden mit in die Tiefe gerissen. Der Retter muß den Sin- kenden vonmnten zu fassen suchen, so daß jener ihn nicht er- greifen kann.

8. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 364

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
364 Erstickte schaffe man in frische Lust und beginne Wieder- belebungsversuche. Erhängte behandelt man wie Erstickte. Isterstickungsgefahr durch ver sch luckte große Bis s e n, welche im Schlunde stecken bleiben, veranlaßt, so suche man mit den Fingern den Bissen herauszuziehen. Durch kräftige Schläge mit der Faust zwischen die Schulterblätter und gegen den Rücken des Gefährdeten kann man veranlassen, daß der herausgepreßte Luftstrom den Bissen mit nach oben reißt. Litzschlag oder Sonnen st ich entsteht bei großer körperlicher Anstrengung und Mangel an Trinkwasser durch Einwirken großer Litze. Das Gesicht des von dem Anfall Betroffenen ist dunkelrot, die Augen sind starr und glänzend, das Atmen erfolgt sehr rasch, aber oberflächlich und zuweilen schnarchend, die Laut ist trocken und brennend heiß. Ohne Lilfe für den Anglücklichen tritt der Tod ein. Man schaffe den Körper an einen kühlen Ort, lagere den oberen Teil hoch und öffne alle beengende Kleidung. Dann fächle man dem Kranken reichlich frische Luft zu und begieße ihn mit kaltem Wasser. Auf Kopf und Brust werden kalte Amschläge gelegt; dann flößt man dem Kranken möglichst viel Wasier ein. Stockt die Atmung, so muß mit künstlicher Atmung begonnen werden. Erste Lilfe dem von einem Anglücksfalle betroffenen Näch- sten angedeihen zu lassen, ist Pflicht eines jeden Menschen. Denke an den barmherzigen Samariter! Niemals aber versäume, so schnell wie möglich einen Arzt herbeizurufen. Nur die erste Lilfe soll der Laie dem Verunglückten ange- heiden lassen. (Aus: Lesebuch für Lauswirtschaftskunde von Lenk und Rupertl). Xxvii. Die Buchführung des Canömannes und des Kleingewerbetreibenden. Die Frage, ob in der ländlichen Fortbildungsschule mit ein- fachen Verhältnissen ein geregelter Buchführungsunterricht ge- trieben werden soll, ist schon oft erörtert und scharf umstritten

9. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 365

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
365 worden. In der Tat ist es ja eigentlich recht schwierig für solche Schulen, Buchführung zu treiben, da in den meisten Fällen der Lehrer nicht in der Lage ist, einen geregelten Buch- sührungsunterricht zu erteilen. Ohne besondere Anweisung ist es diesem aber unmöglich, sich in der neueren Buchführungs- Literatur etwas wirklich Gutes auszuwählen. Jeder, der einmal verurteilt war, in Buchführung zu unterrichten, glaubt, den allein richtigen Weg gefunden zu haben und fühlt in sich die Pflicht, das Gute seinen Mitmenschen nicht vorenthalten zu dürfen. So ist in den letzten Jahren eine Anzahl von soge- nannten „einfachen Buchführungssystemen" entstanden. Gerade aber diese „neuen" Systeme verleiden dem Lehrer den Unterricht und bringen die ganze Sache in Mißkredit. Selbst innerhalb derjenigen, die der Buchführung das Wort reden, herrschen Meinungsverschiedenheiten, ja mitunter schroffe Gegensätze. Wer sich über brauchbare Systeme orientieren will, dem empfehle ich die Schriften von Fr. Lembke und von Hoff- meister und Wüster. Fr. Lembke gibt in Nr. 18 der Fortbildungsschule (Bei- lage zur Pädagogischen Zeitung 1909) sehr beachtenswerte Winke. Er führt dort aus, daß man sich immer bei seiner Arbeit auf dem Wege nach dem Ziele bewegen müffe. Er sagt: „Wer die Buchführungsliteratur genau verfolgt, sieht besonders unter den gesetzlich geschützten" Buchführungen so manches, was sich in der Praxis nicht allgemein verwenden läßt. Es sind vielfach Arbeiten, die für bestimmte Zwecke wohl gut und nützlich sein können, die aber keine einwandfreie allge- meine Grundlage abgeben. Mancher Schüler, der in der Fort- bildungsschule Buchführungsunterricht erhalten und dabei ein lolch „einfaches" oder „vereinfachtes" System kennen gelernt hat, muß nachher, wenn er sich in einem Meisterkursus auf die Meisterprüfung vorbereitet, wieder vollständig von neuem an- fangen, weil da ein anderes „einfaches" System gebraucht wird, uach dem dann auch meistens in der Meisterprüfung geprüft wird. And endlich als Meister sindet der Handwerker, daß beide einfachen Systeme nicht für ihn zu gebrauchen sind, wei

10. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 373

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
373 oder Ausgang- oder Ausgabespalte. Als zweites Konto steht das Kassa-K^nto. Das Wesen desselben wird uns klar, wenn wir uns das Verhältnis der Geschäftskasse zum Geschästs- besitzer oder das des Kassenverwalters zu demselben vorstellen. Alles was nun bares Geld ist, muß in die Kasse gelangen, und sei es auch nur ein Pfennig. Was nun in die Kasse kommt, wird in der Sollspalte eingetragen. Warum? Der Kassierer (die Kasse) soll es noch dem Besitzer geben, er schuldet es ihm noch, er wird infolgedessen für die betreffende Summe belastet, es wird als Einnahme in der Sollspalte verbucht. Das dritte Konto ist das Wirtschafts-, Produkten- oder auch Geschästskonto, die Bezeichnung kann be- liebig gewählt werden. Lier ist also Zu- und Abgang aller landwirtschaftlicher Produkte, Getreide, Vieh usw. auszuführen. Auch hier wird das Verbuchen der Eingänge oder „Soll" und das der Ausgänge unter „Laben" klar durch das Verhältnis des Verwalters des Geschäftskontos. 4. kommt das 11 n - kosten- und Lohnkonto in Betracht. Alle Arbeitslöhne, Fracht für Düngersendung, Steuern und dergleichen wird hier verbucht. Die Kaffe gibt das Geld für Unkosten, deshalb wird das Ankostenkonto in der Sollspalte mit diesen Beträgen be- lastet, während der Betrag dann in der Labenspalte des Kassen- kontos steht. Selbstverständlich sind auch Beträge für Kost und Wohnung des Personals einzusetzen. 5. Privat- Konto. Lier kommen alle privaten Einnahmen und Aus- gaben, welche nicht für das Geschäft gemacht werden, zur Ver- rechnung. Laushaltungskosten, Taschengeld, Kleidung usw. Die Verbuchung ist auch hier genau so wie bei dem Ankosten- konto. 6. Verschiedene Konten. Das amerikanische Tagebuch würde seinen Zweck, übersichtlich zu sein, verlieren, wollte man für alle selten vorkommende Geschäftsvorsälle nach ihrer Eigenart auch besondere Konten einrichten. Zu diesem Zwecke richtet man ein Konto mit dem Namen Verschiedenes, oder Verschiedene Konten ein. Lauptsächlich ist hier der Zu- bezw. Abgang landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen zu verzeichnen.
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